Mediennutzungsregelung am ASG
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Gremien der Schule haben festgestellt, dass das ASG eine Regelung für die Nutzung von Medien benötigt, die von Schülerinnen und Schülern mitgebracht werden. Nach intensiven Diskussionen in den Schüler-, Eltern- und Lehrergremien hat die Schulkonferenz eine Regelung zur Mediennutzung am ASG beschlossen, die ab dem 01.02.2016 in Kraft getreten ist und zum 29.08.2018 eine Änderung erfahren hat. Wir möchten Sie und euch über die Mediennutzungsregelung informieren und die Gründe für den Beschluss erläutern.
Mediennutzungsregelung ab dem 29.08.2018:
Die Nutzung und das sichtbare Mit-Sich-Führen von elektronischen Kommunikationsmitteln und Medienwie-dergabegeräten ist für Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Gelände generell untersagt.
In der Sekundarstufe II gilt das Verbot mit der Einschränkung, dass die Nutzung im Aufenthaltsbereich der Oberstufe im Erdgeschoss und außerhalb der Pausen in der Mensa erlaubt ist.
Bei unerlaubtem Gebrauch werden die Geräte ausnahmslos eingesammelt und im Sekretariat deponiert (vgl. § 53 Abs. 2 SchulG). Sie können beim erstmaligen Verstoß nach Unterrichtsschluss von der Schülerin oder dem Schüler im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß können die Geräte von den Eltern am folgenden Schultag nach Unterrichtsschluss abgeholt werden.
Erläuterung des Beschlusses:
- Das Mitbringen von Handys etc. ist erlaubt. Sie müssen stumm oder ausgeschaltet sein und können außer-halb des Schulgeländes benutzt werden.
- Die Versuchung, mitgeführte Geräte zu benutzen, ist groß. Unterrichtsstörungen und Unterrichtsverzöge-rungen sollen vermieden werden und allen Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich auf den Unterricht zu konzentrieren.
- Zu unserer Schulkultur und unserem Verständnis vom Leben im Lebensraum Schule gehört es, dass die Schü-lerinnen und Schüler in den Pausen miteinander kommunizieren, sich miteinander beschäftigen und sich bewegen. Dies fördert die Sprach- und Sozialkompetenz sowie motorische Fähigkeiten und ist für die Ent-wicklung der Persönlichkeit wichtig.
- Der permanente Gebrauch kann zur gesundheitlichen Beeinträchtigung führen.
- Ein Verbot dient dem Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte vor Missbrauch z.B. durch Cyber-Mobbing oder Filmen.
- Die neue Regelung wirkt einem Konsumzwang entgegen. Die entsprechenden Medien verlieren im schuli-schen Kontext ihre Funktion als Statussymbol und die Schülerinnen und Schüler können sich auf Anderes konzentrieren.
- Es wurde nach einer einfachen und handhabbaren Regelung gesucht. Die partielle Öffnung für die Oberstufe geht einher mit einer größeren Selbstverantwortung der Schülerinnen und Schüler, die die entsprechenden Medien demzufolge in Springstunden oder zu eigenverantwortlicher Arbeit, z.B. zur Recherche, nutzen zu können.
Die Lehrerinnen und Lehrer verpflichten sich aus den genannten Gründen ebenfalls dieser Regelung.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als Eltern die Schule bei dem Bemühen unterstützen würden, diese neue Regelung umzusetzen. Sie tut uns allen gut! – Parallel dazu soll das bestehende Angebot in der Medienerziehung und der Mediennutzung im Unterricht erhalten bleiben und weiter ausgebaut werden.
Albert-Schweitzer-Gymnasium, Sudetenstraße 37, 50354 Hürth, Telefonnummer: 02233-80550, E-Mail: sekretariat@asg-huerth.de