Allgemeines Leistungskonzept
Das Leistungskonzept unserer Schule dient dazu, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe zu dokumentieren und damit Orientierung und Transparenz für alle am Lernprozess Beteiligten zu schaffen. Fachspezifisch wird es ergänzt und präzisiert durch die schulinternen Lehrpläne der einzelnen Fächer. Die Fachkonferenzen sind dabei verantwortlich für die regelmäßige Evaluation und für die Weiterentwicklung ihrer Lehrpläne.
Aufgabe des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.
Für Denk- und Arbeitsprozesse werden Kompetenzen aus mehreren, nicht immer scharf voneinander abzugrenzenden Bereichen benötigt, den sogenannten Kompetenzbereichen. Wir unterscheiden vier Kompetenzbereiche:
– Umgang mit Fachwissen
– Erkenntnisgewinnung
– Kommunikation
– Bewertung / Beurteilung
Der Kompetenzbereich „Umgang mit Fachwissen“ bezieht sich auf die Fähigkeit, Konzepte zur Lösung von Aufgaben und Problemen in fachbezogenen Anwendungsbereichen auszuwählen und zu nutzen. Der Kompetenzbereich „Erkenntnisgewinnung“ beinhaltet die Fähigkeiten und methodischen
Fertigkeiten von Schülerinnen und Schülern, Fragestellungen zu erkennen, diese mit geeigneten Methoden hypothesengeleitet zu untersuchen und Ergebnisse zu verallgemeinern.
Der Kompetenzbereich „Kommunikation“ beschreibt erforderliche Fähigkeiten für einen produktiven fachlichen Austausch. Kennzeichnend dafür ist, digitale und analoge Informationsquellen selbstständig zu suchen, kritisch auf ihre Seriosität zu prüfen und verwendete Quellen ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Der Kompetenzbereich „Bewertung / Beurteilung“ bezieht sich auf die Fähigkeit, sachlich und fachlich fundiert oder ethisch überlegt zu urteilen. Dazu gehört, Kriterien und Handlungsmöglichkeiten sorgfältig zusammenzutragen und gegeneinander abzuwägen. Auf dieser Grundlage ist es möglich, rationale und begründete Entscheidungen zu treffen und zielführend dafür Position zu beziehen.
Im Hinblick auf die Anforderungen in schriftlichen und mündlichen Aufgaben ist grundsätzlich von einer Strukturierung in drei Anforderungsbereiche auszugehen.
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren. Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte. Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen.
Um den verschiedenen Anforderungsbereichen gerecht zu werden, aber auch um den Prüflingen das Verständnis für die Aufgabenstellung zu erleichtern, sind den Anforderungsbereichen sogenannte Operatoren zugeordnet. Sie sind als Verben formuliert (z.B. darstellen, erläutern, beurteilen) und geben an, was der Prüfling konkret tun soll.
Ein wichtiger Teil der Bewertung schulischer Leistungen bezieht sich auf die Leistungsbereitschaft während des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei
– konzentriert, auch über einen längeren Zeitraum, arbeiten,
– sich auch bei ungeliebten Aufgaben und Anforderungen anstrengen,
– Schwierigkeiten erkennen, nachfragen, sich Unterstützung holen ohne frühzeitig aufzugeben,
– neue Aufgaben suchen und Initiative zeigen,
- Interesse an neuen Themen und Aufgabenstellungen zeigen und diese in Angriff nehmen.
Schülerinnen und Schüler brauchen Orientierung über das, was sie leisten sollen. Dazu gehören Informationen über die Leistungsanforderungen und Rückmeldungen zum Lern- und Leistungsstand als Grundlage für eine individuelle Förderung. Leistungsbewertungen und Lernerfolgsüberprüfungen sollen so angelegt sein, dass sie Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen und ggf. Hinweise für Lernstrategien und Fördermöglichkeiten geben.
Die Leitungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt (vgl. SchulG § 8). Näheres erläutern die Kernlehrpläne und die schulinternen Lehrpläne.
Die Kriterien der Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern in den jeweiligen Fächern am Schuljahresanfang dargestellt. In der Sekundarstufe II wird der Leistungsstand quartalsweise den Schülerinnen und Schüler bekannt gegeben.
Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
1. sehr gut (1)
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
2. gut (2)
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3. befriedigend (3)
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4. ausreichend (4)
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5. mangelhaft (5)
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6. ungenügend (6)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
a) Anzahl und Dauer
Sekundarstufe I:
Für die Anzahl der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO SI). Die schulinterne Umsetzung findet sich in der folgenden Tabelle (1.Hj/2.Hj pro Fach). Dabei werden die Angaben für Englischklassen und Spanischklassen getrennt dargestellt.
Die Dauer der Klassenarbeiten kann von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer den Anforderungen angepasst werden, sollte aber folgende Richtwerte (angegeben in Unterrichtsstunden) nicht überschreiten:
Englischklassen:
Spanischklassen:
Für alle Klassen gilt, dass, in Abhängigkeit vom Beschluss der jeweiligen Fachkonferenzen, Klassen- arbeiten durch anderweitig erbrachte und durch die Fachkonferenzen beschlossene Leistungen ersetzt werden können (z.B. mündliche Prüfungen, Lesetagebücher etc.).
Sekundarstufe II:
Für die Anzahl der Klausuren gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOst). Auf gesonderten Veranstaltungen informieren die Beratungslehrerteams der Stufen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über entsprechende Belegungspflichten.
b) Terminierung
In der Sekundarstufe I werden die Termine für die Klassenarbeiten von den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern festgelegt. Es werden grundsätzlich nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben. Dies beinhaltet auch mündliche Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen anstelle einer Klassenarbeit. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Schulleitung. Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An diesen Tagen dürfen keine anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden, zum Beispiel keine Tests. Nach Möglichkeit sollen in Wochen mit zwei Klassenarbeiten keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden. Davon sind kleinere Vokabeltests ausgenommen.
Für die Oberstufe legt die Oberstufenkoordinatorin bzw. der Oberstufenkoordinator die Termine für die einzelnen Quartale fest. Die Planung berücksichtigt eine gleichmäßige Verteilung über das Halbjahr und achtet darauf, Belastungen für Schülerinnen und Schüler zu vermeiden.
c) Konzeption
Im Sinne der Qualitätssicherung legen die Fachkonferenzen die Aufgabenformate für schriftliche Arbeiten entsprechend den Kernlehrplänen bzw. den Abiturbedingungen fest.
Klassenarbeiten und Klausuren dienen neben der konkreten Leistungsbewertung der Vorbereitung auf die Formate, die in den zentralen Prüfungen (Klasse 8, EF, Abitur) gefordert werden. Die zu fordernden Leistungen beziehen sich immer auf einen Verstehens- und einen Darstellungsteil. Bei der Erstellung der Aufgaben wird eine ansteigende Progression und Komplexität berücksichtigt. Zudem werden Klassenarbeiten nach verschiedenen Aufgabentypen gestellt, die die verschiedenen Kompetenzen der Jahrgangsstufe überprüfen.
d) Bewertungsmaßstäbe
Um den Bewertungsmaßstab transparent zu machen, wird nicht nur die Note unter die Arbeit gesetzt, sondern eine Form der schriftlichen Rückmeldung für die Schülerinnen und Schüler erstellt, aus der ersichtlich ist, welche Lösungen richtig und möglich waren, und die den Schülerinnen und Schülern hilft, eigene Defizite zu erkennen und aufzuarbeiten. Konkrete Absprachen über die Form der Rückmeldung treffen die Fachkonferenzen.
Die Zuordnung von Punkten und bestimmten Leistungen soll eine sachgerechte Gewichtung erkennen lassen. Zu berücksichtigen ist dabei immer, dass eine Note kein mathematischer Vorgang ist und der Lehrerkraft auch bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten einen pädagogischen Spielraum hat.
In der Sekundarstufe II orientiert sich das zugrunde gelegte Berechnungssystem an den Vorgaben für das Zentralabitur, z.B.:
Bei einer erhöhten Anzahl an Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit gilt:
- für die Sekundarstufe I: die Gesamtnote kann bis zu einer Notenstufeheruntergesetzt werden
- für die Sekundarstufe II: in der Jahrgangsstufe EF wird die Arbeit um eine Notenstufe und ab der Jahrgangsstufe Q1 um bis zu zwei Notenpunkten herabgestuft.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer attestierten Lese- und Rechtschreibschwäche regelt der LRS- Erlass den Nachteilsausgleich.
e) Zentrale Prüfungen
Lernstandserhebungen in Klasse 8
Im zweiten Halbjahr der Klasse 8 werden Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch durchgeführt. Sie beziehen sich im jährlichen Wechsel auf unterschiedliche Teilleistungsbereiche dieser Fächer. Die Teilnahme an den Lernstandserhebungen ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klasse verpflichtend.
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet (§ 48 Absatz 2 Satz 3 SchulG i.V. mit RdErl. des MSW; BASS 12-32 Nr. 4).
Zentrale Prüfungen am Ende der Einführungsphase (EF)
Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase wertvolle Rückmeldungen hinsichtlich des erreichten Kompetenzniveaus.
Geschrieben werden sie in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Die Klausuren sind für alle Schüler verpflichtend, auch für diejenigen, die an anderen Schulformen bereits eine zentrale Prüfung am Ende der Klasse 10, die sich auf den Mittleren Schulabschluss am Ende der Sekundarstufe I bezog, abgelegt haben.
Sie ersetzen die reguläre zweite Klausur im zweiten Halbjahr der Einführungsphase.
f) Facharbeit
Die rechtlichen Bestimmungen zur Facharbeit finden sich in der APO-GOSt (APO-GOSt §14 Absatz 3). Ziel der Facharbeit ist es, dass die Schülerinnen und Schüler beispielhaft lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man sie schreibt. Die umfassende oder wissenschaftliche Erarbeitung eines bestimmten Themas ist nicht Aufgabe einer Facharbeit.
Mit der Facharbeit ersetzen die Schülerinnen und Schüler die erste Klausur in der Jahrgangsstufe Q1.2.
Detailliertere Informationen finden sich auf der Schulhomepage im Downloadbereich.
g) Versäumnis von schriftlichen Leistungsüberprüfungen
Sekundarstufe I
In der Regel wird die versäumte schriftliche Arbeit nachgeschrieben.
Sekundarstufe II
Versäumt ein Schüler eine Klausur, so muss er ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung vorlegen, aus der glaubhaft und zweifelsfrei der Grund für das Fehlen am Klausurtermin hervorgeht.
Das Attest bzw. die Bescheinigung wird zusammen mit einem Entschuldigungsformular, das im
Sekretariat oder im Beratungslehrerbüro erhältlich ist, innerhalb der ersten Woche nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs der betroffenen Kurslehrerin bzw. dem betroffenen Kurslehrer zur Kenntnisnahme und Paraphierung vorgelegt und anschließend von der Schülerin oder dem Schüler persönlich an die Oberstufenkoordinatorin bzw. den Oberstufenkoordinator weitergeleitet werden.
Allen Schülerinnen und Schülern, die ein Attest / eine Bescheinigung vorlegen, wird Gelegenheit gegeben, die versäumte Klausur nachzuschreiben. Der genaue Nachschreibtermin (in der Regel am Halbjahresende) wird auf dem Klausurplan vermerkt und zusätzlich per Aushang mitgeteilt.
Schülerinnen und Schüler, die kein Attest / keine Bescheinigung erbringen, erhalten in Anwendung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VV zu § 14.41 APO-GOSt) keinen Nachschreibtermin. Die nicht erbrachte Leistung wird wie eine ungenügende Leistung gewertet. Versäumt eine Schülerin bzw. ein Schüler beide Klausuren aus von ihn zu vertretendem Gründen, so gilt der betreffende Kurs als nicht belegt.
a) Gesetzliche Rahmenbedingungen
Sekundarstufe I
APO SI § 6 Absatz 2:
„Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen in allen Fächern. Die Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Beurteilung ebenso zu berücksichtigen wie die übrigen Leistungen.“
Sekundarstufe II
APO-GOSt § 15:
„(1) Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit gemäß § 14 Abs. 3 sowie der Dokumentation im Projektkurs gemäß § 11 Abs. 8.
(2) Die Formen der „Sonstigen Mitarbeit“ richten sich nach den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.“
b) Kriterien und Beobachtungsaspekte
Zu den für alle Fächer verbindlichen Beurteilungsgrundlagen für die „Sonstigen Leistungen“ gehören die Beiträge im Unterrichtsgespräch, Einzelarbeit, die Mitarbeit in Partner- und Gruppenarbeit sowie die Präsentation von Ergebnissen, schriftliche Übungen, die Arbeitsmappe bzw. das Heft. Darüber hinaus können Protokolle, Referate und die Mitarbeit in Projekten bewertet werden, falls diese Gegenstand des Unterrichts sind. Weitere fachspezifische Kriterien werden von den einzelnen Fachschaften konkretisiert.
Die Beobachtungen zur „Sonstigen Leistungen“ werden von der Lehrkraft kontinuierlich dokumentiert und stützen sich auf die nachfolgenden Beobachtungsaspekte:
Beiträge im Unterrichtsgespräch
– fachliche Qualität (Kenntnisse, Methoden, Begriffe)
– Kontinuität der Mitarbeit
– Bezug auf den Unterrichtszusammenhang
– Kommunikationsfähigkeit und sprachliches Niveau (Orthografie, Grammatik, Wortschatz)
– Initiative und Problemlösung
Einzelarbeit
– Aufgabenverständnis
– Selbstständigkeit
– korrekte Lösung – Qualität
– Angebot und Vortragsleistung
– Konzentrationsfähigkeit
Mitarbeit in Partner-/Gruppenarbeit
(enthält Experimentierphasen im naturwissenschaftlichen Unterricht)
– Kooperation in Planung, Arbeitsprozess und Ergebnis
– Selbstständigkeit in Planung, Organisation und Steuerung
– Methodensicherheit
– Arbeitsintensität
– Teamfähigkeit
– Präsentationskompetenz
Schriftliche Übungen
– begrenzte Aufgabe (begründete Stellungnahmen, Lösung einer begrenzten Aufgabe)
– sinnvolle pädagogische Gestaltung (Vereinbarung in den schulinternen Lehrplänen der jeweiligen Fächer)
– Dauer: ca. 15 Minuten (Sek. I); 20-30 Minuten (Sek. II)
– Anzahl: abhängig von der Wochenstundenzahl (Sek. I); 1-2 Übungen (Sek. II)
Arbeitsmappe / Heft
– sachliche Richtigkeit
– Aufbereitung von Arbeitsblättern, Mitschriften, eigenen Texten…
– Ordnung
– selbstständige Anlage
– Ausgestaltung
Protokolle (optional)
– sachliche Richtigkeit
– Auswahl und Zuordnung von Aussagen zu Gegenständen und Verlauf
– Gliederung und zielorientierte Formulierung
Referat (optional)
Verstehensleistung:
– sachliche Richtigkeit
– eigenständige Auswahl und Zuordnung der Aspekte
– sichere und selbstständige Beurteilung der Zusammenhänge
Darstellungsleistung:
– Gliederung und Formulierung
– Abgrenzung von referierten Positionen
– eigene Stellungnahme
– Präsentation und Vortrag
Mitarbeit in Projekten (optional)
– Selbstständigkeit in Planung, Organisation und Steuerung
– Methodensicherheit
– Arbeitsintensität
– Teamfähigkeit
- Präsentationskompetenz
Ein integrativer Bestandteil des Leistungskonzeptes an unserer Schule ist der Bereich „Individuelle Förderung“. Die „Individuelle Förderung“ beruht in unserer Schule auf zwei Säulen.
Im täglichen Fachunterricht wird durch entsprechende Lernarrangements auf eine Individualisierung des Unterrichts gezielt. Die Stärkung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Lernenden sowie deren individuelle Förderung stellen dabei eine besondere Herausforderung für die Unterrichtsentwicklung dar.
Die zweite Säule besteht aus einzelnen Modulen. Hier soll Leistung nicht nur in messbarer und bewertbarer Form gesehen und erbracht werden, sondern hier können unsere Schülerinnen und Schüler in Ruhe und in kleinen Lerngruppen methodische Schwächen kompensieren lernen und fachliche Defizite aufarbeiten, aber auch ihre Stärken entwickeln. Unser Förderkonzept wird auf der Basis unserer konkreten Erfahrungen permanent weiterentwickelt; es umfasst zurzeit ein differenziertes Angebot mit
– regelmäßigem Förderunterricht in den Kernfächern (Stufen 5 und 6),
– besonderen Angeboten für interessierte und engagierte Schülerinnen und Schüler (z.B. NIM, Spijkenisse, Egg-Race),
– einemMethodentraininginverschiedenenKlassenstufen (z.B.Methoden- und Medienstunde, Teambildung und Sozialtraining, Lions Quest, Facharbeit),
– Teilnahme an Wettbewerben (Känguru-Wettbewerb, Chemie-Olympiade, freestyle-physics, Bundeswettbewerb Fremdsprachen …),
- der regelmäßigen Beteiligung an Sommerakademien (Mint-Campus) und Universitätsprojekten (FFF)
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten undFertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülerinnen und Schülern im
Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer entscheiden über die Note in ihrem Fach und begründen diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerinnen und Schüler im zweiten Schulhalbjahr. Dabei sind die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler während des ganzen Schuljahres sowie die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt. Insofern muss bei der Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden. Entscheidend ist jedoch der Begriff „Gesamtentwicklung“, der eine bloße Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus zwei Halbjahresnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet.
In der Qualifikationsphase der Oberstufen werden Halbjahresnoten erteilt. Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“. Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote. (APO-GOSt)
Die Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I und II wird geregelt durch:
a) §48 des Schulgesetzes (SchulG)
b) § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI)
c) §13–17 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
d) den Erlass zur Lernstandserhebung,
e) den Hausaufgaben-Erlass
f) den LRS-Erlass
g) die Vorgaben der Kernlehrpläne
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