Beratungsangebote
Beratung gehört zu den grundlegenden Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrer an Schulen (vgl. Beratungserlass BASS 20-22 Nr. 8 v. 02.05.2017). Meist sind Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern Adressaten schulischer Beratung. Unter Beratung versteht man im Allgemeinen ein Gespräch mit dem Ziel, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Je schwieriger ein Problem ist, desto wichtiger und aufwendiger ist häufig ein Lösungsversuch. Oft sind verschiedene Beratungsfelder beteiligt.
Beratung jeder Art soll Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Entwicklung ermöglichen und zur Entfaltung ihrer besonderen Begabungen und Interessen, zu sozialer Verantwortlichkeit und zur Überwindung von Benachteiligung beitragen.
Das Beratungsteam am ASG setzt sich aus verschiedensten Beratungsangeboten und Ansprechpartnerinnen und -partner zusammen. Ausgehend von den einzelnen Fachlehrerinnen und -lehrern sowie Klassenlehrerinnen und -lehrern bzw. Jahrgangsstufenleiterteams über die Koordinatorinnen und Koordinatoren bis hin zur Schulleitung wird dieses Angebot durch weitere Beratungsangebote ergänzt. Jedes einzelne Angebot dieses Beratungsteams der Schule trägt zur Unterstützung und Hilfe der Schülerinnen und Schüler bei und nutzt dazu verschiedenste Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten, die jedem Einzelnen ein positives Lern- und Lebensklima in der Schule ermöglichen sollen. Einige der qualifizierten Beratungsangebote (Beratungslehrerinnen und -lehrer, Schulsozialarbeiterin, Schulcoaches, Suchtprävention, Studien- und Berufsberatung, SV-Lehrerinnen und Lehrer, Medienpatinnen und Medienpaten, Streitschlichterinnen und Streitschlichter) sind im Anhang dieses Beratungskonzeptes etwas detaillierter dargestellt.
Unser Beratungsangebot von A bis Z:
Bei Unterrichtssituationen, in denen ein Kind sich aus unterschiedlichen Gründen (Konzentrationsschwierigkeiten, Streit unter Mitschülerinnen und Mitschülern, etc.) nicht mehr auf den Unterricht fokussieren kann, gibt es die Möglichkeit, den Auszeitraum aufzusuchen. Diese Entscheidung kann entweder vom Kind selber oder aber von der Lehrkraft getroffen werden. Je nach Sachlage kann es dort in ruhiger Atmosphäre arbeiten oder in einem Gespräch mit der anwesenden Lehrkraft die Problematik reflektieren. Aus diesem Gespräch kann das weitere Vorgehen geplant oder eine weitergehende Beratung empfohlen werden.
Am ASG haben wir auch Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung im Blick. Dies fängt im Fachunterricht an, in dem nach Möglichkeit differenziert gearbeitet wird. Da man aber hier bei sehr leistungsstarken Schülerinnen und Schülern schnell an seine Grenzen stößt, bieten wir sowohl allgemeine als auch fachspezifische Maßnahmen zur Begabtenförderung an.
Allgemeine Förderungsmaßnahmen
Zu den allgemeinen Förderungsmaßnahmen zählt in der Sekundarstufe I die JuniorAkademie NRW. Hierfür können wir als Schule jedes Jahr eine Schülerin und einen Schüler aus den Jahrgangsstufen 8 oder 9 für eine etwa 10-tägige Akademie mit überwiegend naturwissenschaftlichen Kursthemen vorschlagen. Die Schülerinnen und Schüler übernachten in modernen Internaten und erleben neben anspruchsvollen Kursthemen auch kursübergreifende Aktivitäten, welche von unseren ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern immer wieder als sehr bereichernd geschildert werden.
In der Sekundarstufe II (EF und Q1) gibt es als Pendant die Deutsche SchülerAkademie. Hierfür können wir pro Jahr zwei Schülerinnen und Schüler vorschlagen. Die Kursthemen umfassen sämtliche, teils auch aus der Schule unbekannte Themenbereiche. Das Niveau der Kurse liegt auf Ebene des ersten und zweiten Fachsemesters an der Uni, so dass i.d.R. alle Schülerinnen und Schüler an ihre Grenzen stoßen und diese durch eine solche Akademie nach hinten verschieben können.
Ebenso bietet die Hochbegabten-Stiftung der Kreissparkasse Köln eine Sommerakademie für Schülerinnen und Schüler der Stufen EF und Q1 an. Diese findet an regionalen Standorten statt. In dem Fall können sich alle Interessierten selbst bewerben.
Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wie auch in Ausnahmefällen der Jahrgangsstufe 9 bieten die Universitäten Köln und Bonn ein Schülerstudium an. Hierzu erfolgt eine Teilnahme an regulären Vorlesungen, wobei auch Leistungsnachweise für ein späteres Studium erworben werden können. Während der Vorlesungszeit kann es vorkommen, dass Teile des regulären Unterrichts versäumt werden, welche entsprechend nachgearbeitet werden müssen.
Fachspezifische Förderungsmaßnahmen
In den NIM-Fächern gibt es sowohl in der Sekundarstufe I (Internationale Junior Science Olympiade, Mathematikolympiade, Schüler experimentieren, Chemie – die stimmt) als auch in der Sekundarstufe II (Mathematikolympiade, Bundeswettbewerb Mathematik/Informatik, Chemie-, Biologie-, Physikolympiade, Jugend forscht) anspruchsvolle Wettbewerbe, die über mehrere Runden stattfinden. Da vor allem die Wettbewerbe der Sekundarstufe II äußerst anspruchsvoll sind, bieten wir im Falle der Chemie-Olympiade und Jugend forscht AGs an, in denen die Schülerinnen und Schüler Tipps und Fachliteratur zur Bearbeitung der Aufgaben erhalten oder Gelegenheit zum Forschen erhalten. Die AGs finden im Drehtürmodell statt, was bedeutet, dass die Teilnahme für eine Stunde pro Woche anstelle des regulären Unterrichts stattfindet.
In weiteren Wettbewerben wie dem Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend debattiert und Jugend musiziert werden unsere Schülerinnen und Schüler ebenfalls unterstützt.
Unsere Erfahrung zeigt, dass geeignete Schülerinnen und Schüler manchmal zu einer Teilnahme der oben genannten Förderungsmaßnahmen ermutigt werden müssen, aber auch durch frühere Teilnehmer bzw. deren Erfolge angespornt werden können.
Stipendien
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 8-9 (G8) bzw. 8-10 (G9) mit Migrationshintergrund besteht die Möglichkeit sich für ein Stipendium der START-Stiftung zu bewerben. Stipendiaten erhalten eine Sachmittelförderung wie auch eine sehr umfassende ideelle Förderung. Hierfür sprechen wir rechtzeitig geeignete Kandidaten an und unterstützen sie beim Bewerbungsprozess.
Nach dem abgelegten Abitur kann unsere Schule eine Schülerin oder einen Schüler für ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes vorschlagen. Daneben besteht auch die Möglichkeit zur Selbstbewerbung. In beiden Fällen sowie auch für die Bewerbung für andere Stipendien stehen wir beratend zur Seite.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne unsere Ansprechpartnerin Frau Daub (k.daub@asg-huerth.de) an.
Lese- und Rechtschreibförderung aller Schülerinnen und Schüler ist fester Bestandteil des Unterrichts, insbesondere des Deutschunterrichts. Daher nehmen alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Klasse 5 an einem Diagnosetest (Münsteraner Rechtschreibanalyse) teil, auf dessen Grundlage Material für die Rechtschreibförderung jeder Schülerin und jedes Schülers erstellt und im regulären Deutschunterricht bearbeitet wird. Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf arbeiten darüber hinaus mit individuellen Förderplänen und nehmen zusätzlich am Förderunterricht Deutsch teil.
Werden die Lese- oder Rechtschreibschwierigkeiten bei einer Schülerin oder einem Schüler in besonderem Maße auffällig, sei es in dem Diagnosetest, sei es in schriftlichen Prüfungen oder im Unterricht und besteht der Verdacht einer Lese-Rechtsschreibschwäche (LRS), so besteht bei Bedarf die Möglichkeit, die Lernenden erneut individuell zu testen, um ein klareres Bild der Lese-Rechtsschreibschwäche zu erhalten und die Förderung zu optimieren. Von Seiten der Schule wird diese Diagnose durch die Lehrkräfte des Faches Deutsch durchgeführt. Für die Rechtschreibung kommt dabei die Hamburger Schreibprobe (HSP) zum Einsatz, für die Lesefähigkeit der TeDeL-Test für Dekodierungs- und Leseleistung (Münsteraner Lernserver).
Wurde bei einer Schülerin oder einem Schüler eine LRS bereits ärztlich diagnostiziert, kann die zusätzliche Testung entfallen, die Entscheidung über die zu ergreifenden Fördermaßnahmen obliegt jedoch weiterhin den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern. Das Klassenteam berät, welche unterstützenden Maßnahmen sinnvoll sind und in welchem Umfang ein eventueller Nachteilsausgleich gewährt werden kann. Dieser wird von den Eltern oder einer Lehrkraft bei der Schulleitung beantragt.
In jedem Fall aber werden die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern individuell beraten, die Kolleginnen und Kollegen entscheiden von Fall zu Fall und begleiten den Förderprozess. Sollte über die schulische Förderung hinaus eine logopädische oder ärztliche Therapie nötig oder zu empfehlen sein, werden die inner- und außerschulischen Maßnahmen aufeinander abgestimmt.
In der Schule erfolgt die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit einer LRS im Rahmen des Förderunterrichts. Je nachdem, ob es sich eher um eine Lese- oder eine Rechtschreibschwäche handelt, bearbeiten die betroffenen Lernenden ihre individualisierten Materialien nach eigenem Tempo und werden dabei von Deutsch-Fachlehrkräften und Förderpatinnen und Paten betreut.
Ziel ist es, die Defizite in der Erprobungsstufe so weit wie möglich abzubauen, sodass eine Förderung über den Regelunterricht hinaus in der Mittelstufe nur noch in Ausnahmefällen und in der Oberstufe nicht mehr nötig ist.
Bei Fragen zur LRS steht Ihnen Frau Linden de Almeida (k.lindendealmeida@asg-huerth.de) als Ansprechpartnerin gern zur Verfügung.
Ist bei Ihrem Kind bereits eine Schwäche im Bereich der Mathematik bekannt, fällt Ihnen zu Hause oder dem Mathematiklehrer bzw. der Mathematiklehrerin eine Problematik im Bereich der Mathematik auf, kann ein speziell ausgebildetes Beratungsteam aufgesucht werden. Es besteht die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch unsere beiden Dyskalkulietherapeutinnen. In einem persönlichen Gespräch, das meist auch einen Rechentest beinhaltet, können Lücken im Grundlagenwissen der Mathematik sowie andere Problematiken (Konzentrationsschwierigkeit, Angst vor Klassenarbeiten, etc.) aufgedeckt und das weitere Vorgehen geplant werden.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne unsere Ansprechpartnerin Frau Bieker (l.bieker@asg-huerth.de) an.
Studien- und Berufsberatung am Albert-Schweitzer-Gymnasium hat das Ziel alle Schülerinnen und Schüler auf individuellen Wegen in die weitere berufliche Zukunft zu begleiten.
Das schulinterne Beratungsteam unterstützt mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
– Frau Mattis (alternative Bildungswege zur gymnasialen Oberstufe)
– Frau Fritschle (Auslandspraktikum)
– Herr Lucks (Schülerbetriebspraktikum)
- Herr Dornbusch (Übergänge mit Fachhochschulreife und allgemeiner Hochschulreife)
Sprechstunden nach Vereinbarung
Unterstützt werden wir bei unseren Maßnahmen durch externe Partner:
Die Kooperation mit der Arbeitsagentur ist in einem Kooperationsvertrag festgelegt und umfasst folgende Bereiche:
Anfang der Jahrgangsstufe 9 fahren die Klassen im Rahmen der Unterrichtsreihe „Fit für die Bewerbung“ in das Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur und lernen dort die Informations- und Selbsteinschätzungstools der Arbeitsagentur kennen. In der gesamten Oberstufe steht der Schulberater Herr Nienhaus in einer wöchentlichen Sprechstunde in der Schule für Beratung zur Verfügung. In einem 2-stündigen Workshop stellt Herr Nienhaus in der Q1 allen Schülerinnen und Schülern in einer LK-Doppelstunde die verschiedenen Anschlussmöglichkeiten nach der Schullaufbahn vor. Gleichzeitig lädt er alle Schülerinnen und Schüler persönlich in seine Sprechstunde ein.
Schulsprechstunden bei Herrn Nienhaus werden über Herrn Dornbusch vereinbart.
Die externe Beratung durch die Talentscouts will Chancengleichheit fördern, insbesondere Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern werden beraten, wie sie zu ihrem Studiengang, ihrer Berufswahl etc. sowie der entsprechenden finanziellen Unterstützung gelangen können. Diese Beratung findet jeden Monat statt.
Sperchstunden bei Frau Abdirahman werden über Frau Fritschle vereinbart.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne an: Herr Dornbusch (m.dornbusch@asg-huerth.de) und Frau Fritschle (s.fritschle@asg-huerth.de)
Viele Jugendliche kommen früher oder später in Kontakt mit illegalen und vor allem legalen Drogen, wie z.B. Alkohol und Nikotin. Suchtprävention ist ein pädagogischer Auftrag der Schule und basiert auf einem erweiterten Suchtbegriff, der sowohl substanzbezogene Süchte als auch handlungsbezogene Süchte, wie z.B. Mediensucht, beinhaltet. Durch Suchtprävention in der Schule soll dazu beigetragen werden, dass Kinder und Jugendliche sich bewusst gegen Drogen und für ein starkes und selbstbestimmtes Handeln entscheiden.
Die Suchtprävention am Albert-Schweitzer-Gymnasium zielt auf altersangemessene Information über Suchtmittel und Sensibilisierung für Suchtgefahren. Dies beginnt bereits in der Stufe 7 im Rahmen der Alkoholprävention. Zudem nahm im letzten Jahr die Stufe 8 am erstmalig in Hürth organisierten Gras-Parcours zur Cannabisprävention teil.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne unsere Ansprechpartnerin Frau Nieto an: v.nieto@asg-huerth.de.
Mögliche Ziele von Beratungsprozessen in der Schule sind die effiziente Suche nach Lösungen für schulbezogene psychosoziale und pädagogische Herausforderungen, aber auch die Verbesserung des sozialen Klimas und des Lehr‐ und Lernklimas als Grundlage für individuelle Förderung. Ebenso im Fokus steht die Stärkung und Weiterentwicklung der Selbstwirksamkeit von Schülerinnen und Schüler.
Die Stärkung der Eltern und Erziehungsberechtigten in ihrem Erziehungshandeln und bei Bedarf Hinwirkung auf die Inanspruchnahme außerschulischer Hilfen ist ebenfalls ein Anliegen.
Grundvoraussetzung für eine gelingende Beratung ist eine vertrauensvolle und verlässliche Beziehung, welche Freiwilligkeit und Schweigepflicht impliziert.
Die systemische Beratung erstreckt sich über Schwierigkeiten mit dem vorhandenen Lernstoff, Auseinandersetzungen innerhalb der Klassengemeinschaft oder mit anderen Schülerinnen und Schüler. Aber auch Probleme und Differenzen im privaten sowie persönlichen Bereich gehören zum Themenfeld der Beratung. Nicht zuletzt bietet die Beratung Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und auch den Schülerinnen und Schüler verschiedene Instrumente der Hilfestellung an.
Beratung ist immer auch Beratung zur Selbsthilfe. Oberstes Ziel einer Beratung ist für uns die gemeinsame Erarbeitung der Problemlage und einer oder mehrerer Lösungsmöglichkeiten und/oder Zielvorstellungen. Aufgabe der Beratung ist es, dafür zu sorgen, dass die Ratsuchenden aktiv am Problemlösungsprozess teilnehmen. Eine Beratung erfolgt stets nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und in einer Atmosphäre des Vertrauens, der Diskretion und Einhaltung der Schweigepflicht:
Grundlagen jeder Beratung in psychosozialen Problem-, Not- und Gefährdungslagen sind Verbindlichkeit, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit. Einzelhilfe im Rahmen der Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des Erlasses setzt die Zustimmung der zu Beratenen voraus. Die den Lehrerinnen und Lehrer zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Verfahren im Hinblick auf die Prävention und Intervention bei Straftaten sind davon unbenommen.“ (BASS 18 – 03 Nr. 1)
Darüber hinaus bietet die Beratung aber auch die Möglichkeit einer Vermittlung zwischen Schule und externen Beratungsstellen.
Beratungslehrkräfte sind Frau Lohoff (s.lohoff@asg-huerth.de) und Herr Vogel (k.vogel@asg-huerth.de), Coaches sind Frau Malguth (a.malguth@asg-huerth.de) als Lerncoach und Frau Günther (c.guenther@asg-huerth.de) als Schulcoach, Schulsozialarbeiterin ist Frau Ingenfeld (p.ingenfeld@asg-huerth.de , Diensttelefon: 0176 11115781).
Albert-Schweitzer-Gymnasium, Sudetenstraße 37, 50354 Hürth, Telefonnummer: 02233-80550, E-Mail: sekretariat@asg-huerth.de