Die Oberstufe
Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an: oberstufe@asg-huerth.de
Das Büro der Oberstufe befindet sich in Raum 160.
Dirk Backhausen und Ingo Mentz (Koordination der Oberstufe)
In der Sekundarstufe II sind die Unterrichtsfächer in verschiedene Aufgabenfelder gegliedert. Folgende Fächer werden an unserer Schule in der Oberstufe angeboten:
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
– Deutsch
– Spanisch (fortgeführt und neu einsetzend in der EF)
– Englisch
– Latein (fortgeführt)
– Französisch (fortgeführt)
– Kunst
– Musik
– Instrumentalpraktischer Grundkurs (nur Q1)
– Vokalpraktischer Grundkurs (nur Q1)
– Literaturkurs (nur Q1)
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
– Geschichte
– Geschichte bilingual (Spanisch)
– Sozialwissenschaften
– Erdkunde
– Erziehungswissenschaft
– Philosophie
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
– Mathematik
– Biologie
– Biologie bilingual (Englisch) ab EF
– Chemie
– Physik
– Informatik
Fächer ohne Aufgabenfeld
– Katholische Religionslehre
– Evangelische Religionslehre
– Sport (auch als Leistungskurs möglich)
Weitere Fächer EF:
- Vertiefungskurse in den Kernfächern Englisch und Mathematik
Weitere Fächer Q1:
- Projektkurs Erdkunde
- Projektkurs Erziehungswissenschaften
Weitere Fächer Q2
- Geschichte Zusatzkurs (je nach Angebot auch bilingual Englisch)
- Sozialwissenschaften Zusatzkurs (je nach Angebot auch bilingual Englisch)
Durch die traditionelle Kooperation mit dem benachbarten Ernst-Mach-Gymnasium ergibt sich ein breites Spektrum beim Zustandekommen von Leistungskursen. Das Zustandekommen einzelner Kurse hängt aber vor allem immer vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler ab.
Das Ziel des gymnasialen Bildungsgangs ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und damit die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Darüber hinaus können am Gymnasium weitere Abschlüsse erworben werden, die in der Regel durch eine erfolgreiche Versetzung vergeben werden. Diese Abschlüsse werden bei Abgang auf Abgangszeugnissen ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die am Gymnasium erreichbaren Abschlüsse und Berechtigungen in der Reihenfolge ihrer Erreichbarkeit. Dies bedeutet, dass später erreichte Abschlüsse zugleich auch immer die Anschlussmöglichkeiten der vorher erreichten Abschlüsse inkludieren (siehe Spalte „Wozu?“). Ausgewiesen wird somit, welche Möglichkeiten sich durch den höherwertigen Abschluss zusätzlich eröffnen. Unabhängig davon ergeben sich unter bestimmten Voraussetzungen auch erweiterte Abschlussmöglichkeiten über den Besuch von Weiterbildungskollegs (nähere Informationen dazu finden Sie hier).
Mit dem Übergang in die Oberstufe ändern sich vertraute Strukturen. Alles ist nun auf das Abitur und die Wahl geeigneter und vorgegebener Fächer ausgerichtet. Das Klassensystem wird aufgelöst, der Unterricht findet auf der Grundlage der Fachwahlen nun in Kursen statt.
Was ist zu beachten? Was darf, was muss ich wählen? Wie viele Stunden muss ich belegen? Wer hilft mir weiter?
Natürlich lassen wir euch und Sie hier nicht allein. Neben umfangreichen Informationen, die es zu den Bedingungen in der Oberstufe auf schriftlicher Basis gibt (s. hierzu folgende Broschüre, bzw. das Wichtigste zusammengefasst (Präsentation)), informieren wir als Beratungslehrerteam der Oberstufe persönlich auf mehreren Wegen. Jeder einzelnen Klasse 10 des ASG wird im Rahmen einer Unterrichtsstunde das System in der Oberstufe vorgestellt. Diese Informationen werden an einem Abend, zu dem Eltern und Schülerinnen und Schüler eingeladen werden, vertieft dargelegt. Hier stellen Kolleginnen und Kollegen auch die Fächer vor, die es in der Sekundarstufe I noch nicht gab. In der Regel nach den Osterferien finden dann die endgültigen Fachwahlen statt. Jede Schülerin, jeder Schüler erhält dazu einen Termin mit einem Mitglied des Beratungslehrerteams der Oberstufe. Die eigenen Vorüberlegungen können so noch einmal besprochen und Fragen geklärt werden.
Jedes Jahr werden auch einige Real- und HauptschülerInnen in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufgenommen. Schülerinnen und Schüler, die auf unser Gymnasium übergehen wollen, können uns gerne kontaktieren bzw. in der offiziellen Anmeldezeit ohne vorherige Terminabsprache zu uns kommen. Eine Rückmeldung über die Aufnahme erhalten Sie am Ende der Anmeldefrist.
Hier finden Sie/ihr Informationen zu Fächern, die neu in der gymnasialen Oberstufe einsetzen:
Die Einführungsphase (EF) stellt das erste Jahr der gymnasialen Oberstufe dar. Der aus der Sekundarstufe I bekannte Unterricht im Klassenverband wird durch z.T. gewählte Kurse ersetzt. Die Funktion der Klassenlehrer übernimmt die Stufenleitung, welche aus zwei Lehrkräften besteht. Die Schülerinnen und Schüler müssen weiterhin die Fächer Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache, Religion oder Philosophie sowie Sport belegen. Aus dem gesellschaftswissenschaftlichen, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen und sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld müssen sie entsprechend der Vorgaben (s. Informationsbroschüre des Ministeriums) weitere Fächer wählen.
Alle gewählten Kurse – mit Ausnahme des vorgezogenen Leistungskurses Spanisch – werden dreistündig unterrichtet. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenfächern entfällt, so dass die Schülerinnen und Schüler auch ehemalige „Nebenfächer“ als Klausurfächer wählen können. Somit wird gewährleistet, dass auch Klausuren in „neuen“ Fächern geschrieben werden, damit unsere Schülerinnen und Schüler gegen Ende der EF einschätzen können, welche Fächer für sie als Leistungskurse oder Abiturfächer in Frage kommen.
Als Berufswahlvorbereitung absolvieren die Schülerinnen und Schüler der EF zu Beginn des zweiten Halbjahres ein vertiefendes einwöchiges Praktikum. Des Weiteren besteht die Möglichkeit während der Einführungsphase einen Auslandsaufenthalt einzulegen. Dieser kann wenige Monate oder das gesamte Schuljahr umfassen. Bei letzterem muss ggf. in Erwägung gezogen werden, die Jahrgangsstufe EF nach Rückkehr mit der darauffolgenden Jahrgangsstufe zu durchlaufen. Ein direkter Übergang in die Q1 ist in Abhängigkeit des Notenbildes ebenfalls möglich.
1. Wahlen zur Q1
Zu Beginn der Qualifikationsphase müssen die vier Abiturfächer gewählt werden. DieLeistungskurse (5-stündig) sind verbindlich, die Festlegung der Abiturfächer 3 und 4 (Grundkurse: 3–stündig) können noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Unter den beiden Leistungskursen muss mindestens eins der folgenden Fächer sein:Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, reine Naturwissenschaft.
Die 4 Abiturfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. Musik und Kunst befinden sich zwar im ersten Aufgabenfeld, decken dieses aber nicht ab.
Unter den vier Abiturfächern müssen zwei aus den Bereichen Deutsch, Fremdsprache, Mathematik gewählt werden.
Folgende Kurse sind verpflichtend zu wählen, falls oben noch nicht geschehen:
Deutsch, eine Fremdsprache, Musik oder Kunst (mind. bis Ende Q1), eine Gesellschaftswissenschaft, Mathematik, eine Naturwissenschaft, Religion oder Philosophie (mind. bis Ende Q1), Schwerpunktfach aus der EF, Sport.
Wer in der Q1 kein Geschichte belegt hat, erhält in der Q2 den Geschichte-Zusatzkurs.
Wer in der Q1 kein Sozialwissenschaften belegt hat, erhält in der Q2 den Sozialwissenschaften–Zusatzkurs.
Es muss ein Sportschwerpunkt nach Angebot der Schule gewählt werden.
Nach Angebot der Schule und Belegung des Referenzfaches kann ein Projektkurs gewählt werden.
Die speziellen Fächer aus 4.5.2, 4.5.3 und 4.5.4 können anstatt Kunst/Musik oder zusätzlich gewählt werden.
Jeder Schüler wählt 10 Kurse (2 x LK und 8 x GK) und evtl. spezielle Fächer oder einen Projektkurs. I.A. muss jeder Schüler nach der EF ein Fach abwählen.
Im Mittel muss jeder Schüler 34 h/Woche belegen (Ausgleich über Q1/Q2 möglich).
Schriftlichkeit:
Leistungskurse und Abiturfächer sind schriftlich. Falls dadurch noch nicht abgedeckt, sind folgende Fächer schriftlich zu belegen: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache.
Ab der Qualifikationsphase werden in allen schriftlichen Fächer zwei Klausuren pro Schulhalbjahr geschrieben.
Ist ein Fach in der Qualifikationsphase nur mündlich belegt, kann es kein Abiturfach mehr werden.
In einigen Fächerkombinationen ist es möglich, Fremdsprachen nur mündlich zu belegen.
1.1 Literaturkurs Theater
Im Fach Literaturkurs Theater realisiert der Kurs in der Regel unter Anleitung der Lehrperson eine Theaterinszenierung bis hin zur Aufführung. Dabei werden alle Tätigkeitsfelder, die für eine solche Bühneninszenierung notwendig sind, von den Schülern ausgefüllt. Dazu gehören Stückauswahl, Stückveränderung, Dramaturgie und Spielleitung genauso wie Schauspieltraining oder Requisite, Bühnenbild, Technik, Maske, Garderobe und Werbung. Das Theaterstück wird dann 1- bis 2-mal aufgeführt.
1.2 Instrumentalpraktischer Grundkurs
Der instrumentalpraktische Grundkurs kann sowohl zusätzlich zum Musik- oder Kunst– Grundkurs gewählt werden oder an Stelle von Musik oder Kunst.
Derzeit ist dieser Kurs an unsere Schul-Big-Band gebunden. Die Voraussetzung für eine Teilnahme ist demnach, dass die Schüler ein Big-Band-Instrument spielen können (Trompete, Posaune, Saxophon, E-Bass, E-Gitarre, Schlagzeug oder Klavier). Eine Belegung des Faches Musik in der EF ist nicht notwendig, aber es ist wünschenswert, dass interessierte Schüler bereits in der Sekundarstufe I und/oder der EF in der Big-Band mitgewirkt haben.
Bei der Leistungsbewertung spielen folgende Kriterien eine Rolle:
– Regelmäßige, verlässliche Teilnahme an den Proben und Konzerten
– Regelmäßiges Üben der einzelnen Stimmen
– Bereitschaft für solistische Parts
– Grad der Differenziertheit und des Einfallsreichtums, mit dem nach Notationen, gestischen Zeichen oder verbalen Anweisungen Klangvorstellungen entwickelt, fixiert und realisiert werden
1.3 Vokalpraktischer Grundkurs
Allgemeines:
Der vokalpraktische Grundkurs in der Q1 sollte im Idealfall eine Gruppengröße von mindestens 20 und maximal 40 Personen haben. Dabei sollte die Geschlechterverteilung ausgeglichen sein. Der Unterricht basiert auf folgenden Bereichen: 1. Praktische Erarbeitung von Chorliteratur, 2. Stimmbildung, 3. Musiktheoretische Fundierung, 4. Aufführung der erarbeiteten Stücke vor kurs-/schulexternem Publikum. Als inhaltliche Schwerpunkte werden sowohl Stücke vor dem 20. Jahrhundert behandelt, hauptsächlich jedoch Stücke aus verschiedenen Genres aus dem 20. und 21. Jahrhundert.
Wahl:
Dieser Kurs kann anstatt eines Musik-Grundkurses, Kunst-Grund-/Leistungskurses oder Literatur-Grundkurses gewählt werden. Unmittelbar vor der Kurswahl (am Ende der EF) findet für interessierte Schülerinnen und Schüler eine persönliche Beratung durch die Fachschaft Musik statt, die es den Schülern ermöglicht, die Anforderungen des vokalpraktischen Kurses besser einschätzen zu können. Dabei wird von den interessierten Schülerinnen und Schülern u. a. verlangt, ein selbstgewähltes Lied vorzusingen und einige Gesangsübungen mitzumachen, um festzustellen, ob eine generelle Eignung vorliegt.
Anforderung & Leistungsbeurteilung:
Mit der Teilnahme am vokalpraktischen Grundkurs verpflichten sich alle Schülerinnen und Schüler neben den regulären Unterrichtsstunden an zusätzlichen Proben außerhalb der Unterrichtszeit und an Präsentationen der erarbeiteten Ergebnisse mitzuwirken. Als Beurteilungsgrundlage sind folgende Kriterien vorgesehen:
– engagierte und aktive Teilnahme am sowie Mitgestaltung des Unterricht und an weiteren Proben
– zusätzliches Engagement in Unterricht (z. B. Soli, Planungs- und Gestaltungsaufgaben)
– Durchführung von Konzerten und weiteren Präsentationen
- Qualität der praktischen Arbeit an den Musikstücken (Intonation, Ausdrucksfähigkeit, Kreativität…)
1.4 Projektkurse
Anders als der Vertiefungsunterricht sind Projektkurse der Qualifikationsphase vorbehalten. Sie ermöglichen vertieftes wissenschaftspropädeutisches Arbeiten an thematischen Schwerpunkten und setzen von daher in der Einführungsphase erworbene Grundlagenkenntnisse sowie einen vorausgehenden oder begleitenden Fachunterricht in der Qualifikationsphase voraus. Ohne Bindung an inhaltliche Vorgaben der Lehrpläne und durch Fokussierung auf einen thematischen Schwerpunkt geben sie Raum für selbstständige Recherche und Planung, eigenverantwortliche Arbeit im Team und adressatenbezogene Dokumentation der Arbeitsergebnisse, die zur Auseinandersetzung mit der Thematik einlädt.
Projektkurse werden in der Qualifikationsphase in zwei aufeinander folgenden Halbjahren als dreistündige Kurse, ggf. auch jahrgangsstufenübergreifend, angeboten. Sollte es sinnvoll sein, kann vom Zeitraster der drei wöchentlichen Stunden zugunsten kompakter Blockeinheiten abgewichen werden. Fachlich sind die Projektkurse an ein oder maximal zwei Referenzfächer (Leistungskurse oder Grundkurse) angebunden. Um sicherzustellen, dass die erforderlichen fachlichen Kompetenzen zur Verfügung stehen, muss das Referenzfach in der Qualifikationsphase (vorausgehend oder begleitend) belegt werden (vgl. § 11 APO-GOSt).
Der Projektkurs ist so angelegt, dass sich die Teilnehmer – bezogen auf das Rahmenthema des Projektkurses – einzeln oder im Team individuellen Vorhaben widmen, die im Kurs abgestimmt, dann aber weitgehend selbstständig geplant und bearbeitet werden. Diese Konzeption unterscheidet den Projektkurs vom herkömmlichen Unterricht, in dem Inhalte und Gegenstände sequenziell wechseln, und eröffnet durch den geforderten „langen Atem“ die Möglichkeit zu intensiver wissenschaftspropädeutischer Auseinandersetzung mit einem Thema.
Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, welche Projektkurse sie anbieten (s. Kap. 4). Die Belegung eines Projektkurses ist optional und sowohl abhängig vom schulischen Angebot als auch von der individuellen Schullaufbahn. Die Teilnehmerzahl sollte sich in der Regel an der für die Oberstufe vorgesehenen durchschnittlichen Kursfrequenz orientieren.
Jedem Projektkurs sind 1-2 Referenzfächer zugeordnet. Die Schülerinnen und Schüler können einen Projektkurs nur dann wählen, wenn sie mind. eins der Referenzfächer in dem Schuljahr des Projektkurses belegen.
Der Projektkurs führt immer zu einem Produkt, das, bei aller Vielfalt der Einzelproduktionen, den thematischen Zusammenhang der Einzelbeiträge augenfällig macht. Da die Präsentation und schriftliche Dokumentation den Projektkurs abschließen, muss von der herkömmlichen Vergabe von Halbjahresnoten abgewichen werden. Stattdessen wird am Ende des Projektkurses eine Jahresnote erteilt (§ 14 Abs. 8 APO-GOSt). Da das Produkt das Ergebnis einer zwei Halbjahre umfassenden Arbeit ist, fließt die hierfür erteilte Note zur Hälfte in die Jahresnote ein. Die andere Hälfte ergibt sich aus den prozessbegleitenden Schülerleistungen (s. Kap. 3). Für Schülerinnen und Schüler, die einen Projektkurs belegen, entfällt die Verpflichtung zur Anfertigung einer Facharbeit (§ 14 Abs. 3 APO-GOSt).
In der Anrechnung kann das Leistungsergebnis des Projektkurses in doppelter Wertung wie zwei Grundkursergebnisse in die Gesamtqualifikation eingehen (§ 28 Abs. 10 APO-GOSt). Alternativ kann auch die Einbringung als besondere Lernleistung in den Abiturbereich (Block II) erfolgen. Allerdings muss hier seitens der Schule sichergestellt werden, dass das Produkt den Exzellenzanspruch einer besonderen Lernleistung auch erfüllt. Wie es bei besonderen Lernleistungen vorgeschrieben ist (§ 17 APO-GOSt), findet in diesem Fall im Kontext der Abiturprüfung zusätzlich ein Kolloquium statt. Das Ergebnis dieser besonderen Lernleistung wird wie ein fünftes Abiturfach gewertet (siehe 7.4).
2. Festlegung der Abiturfächer 3 und 4
Noch vor den Herbstferien im letzten Schuljahr (Jahrgangsstufe Q2) müssen alle Schüler und Schüler ihre Wahl des 3. und 4. Abiturfaches festlegen und per Unterschrift bestätigen. Ein Wechsel ist danach nicht mehr möglich, die Wahlzahlen müssen dem Schulministerium zur Vorbereitung der Abiturprüfungen gemeldet werden.
3. Leistungsbewertung
Beurteilungsbereiche
Es gibt wie in der Sekundarstufe I zwei Beurteilungsbereiche:
„Klausuren“ und „Sonstige Mitarbeit“
Die Fachlehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres über Anforderungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“.
In der Mitte des Halbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den Leistungsstand (Quartalsnoten). Die Quartalsnoten und die Anzahl der Fehlstunden werden dokumentiert und von den Beratungslehrerinnen und -lehrern gesichtet. Wird bei einer Schülerin bzw. einem Schüler ein Abfall der Leistungen oder eine hohe Anzahl von Fehlstunden festgestellt, laden die Beratungslehrer die Schülerin oder den Schüler zu einem Beratungsgespräch ein. Das Gespräch wird dokumentiert und die Eltern erhalten eine schriftliche Information, dass ein Gespräch stattgefunden hat oder dass die Schülerin bzw. der Schüler nicht zum Beratungsgespräch erschienen ist.
Die Kursabschlussnote (Zeugnisnote) wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Note ist unzulässig.
Falls in der Jahrgangsstufe EF in einem Fach nur eine Klausur pro Halbjahr geschrieben wird, so zählt diese eine Klausur als Endnote des Beurteilungsbereiches „Klausuren“.
4. Wiederholung / Rücktritt / Verweildauer
EF nach Q1
APO-GOSt §9 (Versetzung in die Qualifikationsphase) und APO-GOSt §19 (Rücktritt und Wiederholung) sehen an keiner Stelle die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung der Jahrgangsstufe EF vor. Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe EF ist nur dann möglich, wenn die Versetzung in die Jahrgangsstufe Q1 nicht erreicht wurde.
Von einem Rücktritt Ende EF.1 nach 9.2 rät die Schulaufsichtsbehörde dringend ab, da sonst ein rechtsunsicherer Wechsel der Prüfungsordnungen stattfindet.
Ab Q1 a) Rücktritt bis zum oder am Ende der Q1.1 (APO-GOSt §19 Absatz 1)
Wer in dem ersten Jahr der Qualifikationsphase nicht erfolgreich mitarbeiten kann, kann bis zum Ende des ersten Halbjahres der Qualifikationsphase auf Antrag in die Einführungsphase zurücktreten. In seltenen Fällen kann auch schon nach Q1.1 die maximale Anzahl von Defiziten überschritten worden sein – eine Wiederholung ist notwendig. Die Leistungsbewertungen im ersten Durchgang des zweiten und dritten Halbjahres der gymnasialen Oberstufe und die Entscheidung über die Versetzung in die Qualifikationsphase werden unwirksam. Am Ende des zweiten Halbjahres der Einführungsphase wird erneut über die Versetzung in die Qualifikationsphase entschieden.
Abschlüsse und Berechtigungen – auch die Anwartschaft auf das Latinum – bleiben erhalten.
Wiederholung am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase
Eine Wiederholung innerhalb der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase regelt APO-GOSt § 19 Absatz 2.
Danach können auf Antrag innerhalb der Qualifikationsphase 2 Halbjahre wiederholt werden, falls die Zulassung zum Abitur gefährdet ist. Diese Wiederholung ist entweder nach Q1.2 oder nach Q2.1 möglich.
Wer bereits zu viele Defizite angesammelt hat und damit die Zulassung zum Abitur nicht mehr erreichen kann, muss die letzten beiden Halbjahre wiederholen.
In der Jahrgangsstufe Q1 wird nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Ziel der Facharbeit ist es, dass die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf das Studium beispielhaft lernen, wie man Themen findet, wie man Material aufspürt, mit Fachliteratur umgeht und wie man Problemzusammenhänge in wissenschaftlich angemessener Form darstellt. Die Lehrkräfte sollten keine überzogenen Anforderungen stellen; wissenschaftliche Forschung – wie etwa bei der „besonderen Lernleistung“ (§ 17 APO-GOSt) ist nicht das Ziel, wohl aber wissenschaftspropädeutisches (d.h. in die Wissenschaft einführendes) Arbeiten.
Die Lehrerkonferenz des Albert-Schweitzer-Gymnasiums hat beschlossen, dass die erste Klausur der Jgst. Q1.2 durch eine solche Facharbeit ersetzt wird. Die Schülerinnen und Schüler können diese Arbeit innerhalb ihrer Klausurfächer (LK oder GK) abfassen. In gemeinsamen Kursen der kooperierenden Schulen kann die Facharbeit auch in einem Kurs der Nachbarschulen vorgelegt werden. Für Termine, Absprachen und äußere Form gelten jeweils die Regelungen derjenigen Schule, an der die Arbeit vorgelegt wird; die Formalia unterscheiden sich an den zwei beteiligten Schulen im Wesentlichen nicht.
Schülerinnen und Schüler, die einen Projektkurs belegt haben, sind von der Facharbeit entpflichtet.
Studienfahrt -> siehe Fahrtenkonzept
Abitur
– zentrale Abiturprüfungen Seit 2007 werden in NRW die Abiturprüfungen der Leistungskurse und des dritten schriftlichen Abiturfaches landesweit zentral gestellt. Die Prüfungen finden in ganz NRW zeitgleich statt. Für Schüler, die eine oder mehrere Abiturklausuren versäumt haben, gibt es Nachschreibtermine.
– Zugang zu den Prüfungsaufgaben der letzten 3 Jahre Schüler haben auf den Internetseiten des Schulministeriums NRW die Möglichkeit, die Abituraufgaben der letzten drei Jahre samt Musterlösungen und Bewertungsraster herunterzuladen.
– Berechnung der Gesamtqualifikation
– Hospitation bei mdl. Abiturprüfungen Wer als Schülerin oder Schüler der Q1 bei einer Abiturprüfung als Hospitantin oder Hospitant teilgenommen hat, hat damit die Bereitschaft erklärt, bei der eigenen Prüfung ggf. Hospitanten zuzulassen. Hospitiert wird nur der Prüfungsteil. Bei der Beratung und Notenfindung durch die Prüfungskommission ist keine Hospitation erlaubt. Über die besuchte Abiturprüfung besteht Verschwiegenheitspflicht.
– Mündliche Abiturprüfung im 4. Fach Nach den zentral gestellten Abiturprüfungen der ersten drei Fächer findet die dezentrale (also schulinterne) Abiturprüfung im vierten Fach statt. Alle vier Abiturfächer, ob Leistungskurs oder mündliche Prüfung, zählen im Abiturbereich gleich viel. Zum Verfahrensablauf: Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen; einem Vortrag über eine neue, begrenzte, selbstständig zu lösende Aufgabe und einem Prüfungsgespräch. Die Aufgabe wird den Schülerinnen und Schülern schriftlich vorgelegt. Im 2. Prüfungsteil sollen größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge angesprochen werden. Die Prüfung muss die drei Anforderungsbereiche Wissen, Anwendung, Problemlösung (Kenntnisse und Einsichten, fachspezifische Methoden und fächerübergreifende Perspektiven) beinhalten. Die Vorbereitungszeit beträgt in der Regel ca. 30 Minuten. Die Aufgabe wird den Schülerinnen und Schülern von der Fachprüferin bzw. dem Fachprüfer in Anwesenheit mindestens eines Mitglieds des Prüfungsausschusses (FPA) oder der Schulleitung in der Regel im Prüfungsraum gegeben. Bei der Übergabe der Aufgabe an die Schülerinnen und Schüler findet keine inhaltliche Diskussion statt. Zu vertreten haben die Schülerinnen und Schüler z. B. jede Art von unentschuldigtem oder entschuldigtem Fehlen im Unterricht. Beide Mitglieder der Prüfungskommission begleiten den Prüfling zum Vorbereitungsraum. Die Prüfungsaufgabe soll die Schülerin bzw. der Schüler selbstständig lösen. Die Prüferin oder der Prüfer kann Hilfen geben, aber dies ist zu vermerken und bei der Notengebung zu berücksichtigen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die gleichen Prüfungsbedingungen haben. Dazu gehört auch, dass man grundsätzlich jede Notenstufe erreichen können muss; ein Prüfen „auf eine bestimmte Note hin“ ist unzulässig. Es können maximal drei Schülerinnen und Schüler die gleiche Aufgabe erhalten. Auch im zweiten Prüfungsteil können den drei Schülerinnen und Schülern dieselben Fragen gestellt werden. Neben der Prüferin oder dem Prüfer kann nur der bzw. die Vorsitzende Zwischenfragen stellen. Der Vorsitz des FPA ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zuständig. Die erreichte Note wird der Schülerin oder dem Schüler noch am gleichen Tag durch die Schulleitung oder durch die Oberstufenkoordination mitgeteilt.
– Mündliche Abiturprüfung im 1.-3. Fach In den Abiturfächern 1–3 wird mit der Abiturzulassung die sog. Vornote berechnet. Sie ist das arithmetische Mittel aus den vier Notenpunkten der vier Halbjahre der Qualifikationsphase. Weicht eine Schülerin oder ein Schüler in der Abiturprüfung von dieser Vornote mehr als 3,75 Punkte nach unten oder nach oben ab, so wird eine sog. Abweichungsprüfung angesetzt. Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler in den vier Abiturfächern • keine 100 Punkte (erreichte Leistung in Punkte mal 5) und/oder • nicht in mindestens 2 der Abiturfächer (darunter ein Leistungskurs) 25 Punkte, so werden sog. Bestehensprüfungen in allen drei schriftlichen Abiturfächern angesetzt. Schülerinnen und Schüler können sich auch zu sog. freiwilligen Prüfungen melden. Dies ist immer dann ratsam, wenn durch eine erreichbare Leistung der Abiturnotendurchschnitt angehoben werden kann. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern werden im Laufe der Qualifikationsphase über alle Regelungen informiert. Der Ablauf der maximal drei Prüfungen ist identisch mit dem der mündlichen Abiturprüfung im 4. Fach). Alle Prüfungen eines Schülers finden an einem Tag statt.
– Übergabe der Abiturzeugnisse Die Übergabe der Abiturzeugnisse findet in der schulischen Aula statt. In einem festlichen Akt werden Reden gehalten, kulturelle Beiträge dargeboten und die Abiturzeugnisse durch die Schulleitung und die Jahrgangsstufenleitung überreicht. Die Jahrgangsstufe Q1 sorgt für einen Sektempfang, so dass im Anschluss noch Zeit für Gespräche von Eltern, Lehrerschaft und Schülerschaft ist.
- Abiturfeier Im Gegensatz zur Übergabe der Abiturzeugnisse ist die Abiturfeier keine schulische Veranstaltung. Jede Jahrgangsstufe überlegt sich frühzeitig, ob und in welchem Rahmen (und damit auch zu welchen Kosten) eine Abiturfeier stattfinden soll.
Die folgenden Übersichten bieten einen Überblick über sämtliche in der EF und Qualifikationsphase relevanten Termine und Pläne. Für alle Festlegungen gilt, dass auch kurzfristige Änderungen möglich sind. Daher ist es wichtig, den aktuellen Stand zu verfolgen.
Wird eine Klausur versäumt, gilt, dass diese nur dann entschuldigt werden kann, wenn unmittelbar am Tag der Klausur eine telefonische Krankmeldung beim Sekretariat erfolgt und ein Beleg (wie z.B. ein ärztliches Attest) oder eine Beurlaubung für den Tag über das entsprechende Forms-Formular abgegeben wird. Dieses muss spätestens am dritten Werktag nach der verpassten Klausur zusammen mit dem Beleg (wie z.B. Attest) über den Link Antrag auf Nachschreibklausur und Terminplan Nachschreibeklausuren (s.u.) digital eingereicht werden. Nur so ist ein Nachschreibtermin möglich. Bei zu später Abgabe besteht kein Anspruch auf einen Nachschreibtermin.
Klausurplan EF
Klausurplan Q1
Zeitplan Facharbeit
Antrag auf Nachschreibklausur und Terminplan Nachschreibeklausuren
Aufnahmevoraussetzungen Oberstufe
Informationsbroschüre des Schulministeriums zur gymnasialen Oberstufe
Fehlstundenformular
Facharbeit: Aufbau und formale Aspekte
Anleitung zu LuPO (Laufbahn- und Prüfungs-Ordnung)
Vorlage Stufe 9
Präsentation Informationsabend „Eintritt in die gymnasiale Oberstufe“ für Eltern und SuS der 9
Präsentation Informationsabend „Qualifikationsphase“ für Eltern und SuS der EF
Elternpflegschaftssitzung Q2 2024
Informationen zur Versetzung von Einführungsphase in die Qualifikationsphase
Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation
Präsentation zur Berechnung der Gesamtqualifikation
Präsentation Informationen und Belehrung vor der Zulassung
Übersicht „Der-Punkte-Weg-zum-Abitur“
Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife
Informationen zum Auslandsaufenthalt in Stufe 10
Informationen zum MINT-EC-Zertifikat
Albert-Schweitzer-Gymnasium, Sudetenstraße 37, 50354 Hürth, Telefonnummer: 02233-80550, E-Mail: sekretariat@asg-huerth.de