SmartPause - Unser Konzept und FAQs
Liebe Eltern,
zu Beginn diesen Schuljahres hatten wir bereits kommuniziert, dass wir als Schule die aktuelle Mediennutzungsregelung diskutieren und überarbeiten wollen. Hintergrund ist, dass die aktuelle Studienlage eine nachteilige Wirkung von Smartphones u.a. auf die Konzentrationsfähigkeit zeigt. Im Kontext von Schule sehen wir daher unsere Aufgabe gute Schlüsse daraus abzuleiten.
Daher hat sich dann ein Arbeitskreis aus Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften gebildet und das Konzept „SmartPause“ ausgearbeitet, welches die Schulkonferenz abschließend am 14.04.2026 beschlossen hat.
Dieses wird mit Beginn des kommenden Schuljahres eingeführt. Die Kernregelung ist, dass die Schüler:innen des ASG ab dem Schuljahr 26/27 Smartphones oder Smartwatches auf dem Schulgelände nicht frei zugänglich mit sich führen dürfen. Um dies umzusetzen, sieht das Konzept für alle Schüler:innen drei Möglichkeiten vor, von denen eine verbindlich gewählt werden muss:
- Smartphone / Smartwatch mit SIM-Karte nicht mit zur Schule nehmen
Bitte berücksichtigen Sie bei dieser Wahl, dass es außerhalb des regulären Schul-alltags vereinzelt Situationen geben kann (z. B. im Zusammenhang mit dem Schulweg oder organisatorischen Besonderheiten), in denen das Mitführen eines Smartphones sinnvoll erscheint. Bei dieser Möglichkeit ist das Mitbringen eines Smartphones jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Smartphonetasche (Kaufpreis Basisausstattung: 14,38 € / mit Karabiner: 15,15 € )

Es handelt sich hier um eine verschließbare und gepolsterte Tasche, in der ein Smart-phone (und eine Smartwatch) abgeschirmt ist und keinerlei Nachrichten oder Anrufe empfangen bzw. senden kann. Zu Beginn des Schultages, spätestens aber beim Be-treten des Schulgeländes muss darin das Smartphone (und die Smartwatch) verstaut werden. Die Smartphonetaschen und die darin enthaltenen Gegenstände bleiben während des gesamten Schultages (auch in den Pausen) im verschlossenen Zustand bei den Schüler:innen. Sie können zum Ende des Schultages selbstständig an den am Rande des Schulgeländes installierten Entsperrmagneten entriegelt werden.
- Smartphoneschließfach (Mietpreis: 1 € pro Monat)
Tagesablauf bei dieser Variante: Nach Betreten des Schulgeländes muss das aus-geschaltete Smartphone / die ausgeschaltete Smartwatch nicht sichtbar und auf “direktem Wege“ zum Schließfach gebracht und dort eingeschlossen werden. Unmittelbar vor Antreten des Heimweges darf es erst wieder aus dem Schließfach entnommen werden.
Ein optionales Zubuchen einer Versicherung ist möglich. Bei dieser Variante muss keine zusätzliche Smartphonetasche gekauft werden.
Um eine verbindliche Wahl zu treffen, bitten wir Sie über den unten aufgeführten Link Ihre Wahl bis zum 04.05.2026 zu treffen. Dort finden Sie auch nochmals genaue Informationen zu den genannten Wahlmöglichkeiten.
In den angehängten FAQs finden Sie darüber hinaus detailliertere Informationen sowie die Kernaussagen der aus unserer Sicht relevantesten Publikationen zu diesem Thema.
Die obige Regelung gilt für alle Schüler:innen der Schule. Daher müssen auch alle die Wahl durchführen.
Für die Schüler:innen der Oberstufe gilt aber ergänzend folgende Ausnahmeregelung: Sie dürfen ihre Smartphones und Smartwatches ausschließlich in Frei- und Springstunden im Gang des Erdgeschosses zwischen Hausmeisterloge, Y-Treppe und Musikräumen nutzen. Darüber hinaus kann die Schulleitung bei individuellem Bedarf (bspw. medizinische Hintergründe) oder zu besonderen Anlässen weitere Ausnahmen definieren.
Diese und weitere detailliertere Informationen zum Konzept sind genauso in den angehängten FAQs zu finden wie die Kernaussagen der aus unserer Sicht relevantesten Publikationen zu diesem Thema.
Herzliche Grüße
Thorsten Jürgensen-Engl und Martin Ropohl (Schulleitung), i.V. Ida Billstein und Johannes Mugrauer (AK SmartPause)
Bitte nutzen Sie diesen Link oder den QR-Code zur Forms-Abfrage, um digital eine verbindliche Auswahl zu treffen und rückzumelden.

Wir bitten um Rückmeldung bis spätestens Montag, den 04.05.2026.
FAQs zum Konzept “SmartPause” (Stand 20. April 2026)
Bisher war am ASG Hürth lediglich das sichtbare Mitführen sowie die Nutzung von Smartphones und Smartwatches auf dem gesamten Schulgelände untersagt. In der schulischen Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass diese Regelung allein nicht ausreichend wirksam ist.
Gleichzeitig wurden in den letzten Monaten zahlreiche Studien veröffentlicht, die einen klaren Zusammenhang zwischen Smartphonekonsum und negativen Auswirkungen auf die Entwicklung sowie das Lernverhalten von Kindern und Jugendlichen aufzeigen (nähere Informationen hierzu finden Sie auf der ASG-Homepage). Darüber hinaus unterstreicht auch die Forderung der Bezirksregierung nach schulischen Konzepten zur Smartphonenutzung die hohe Relevanz dieses Themas.
Um unserem Erziehungsauftrag besser gerecht zu werden, soll die bestehende Regelung daher durch zusätzliche Maßnahmen konkretisiert und gestärkt werden. Ziel ist es, eine klare, einheitliche und praktikable Lösung für die gesamte Schulgemeinschaft des ASG zu schaffen. Diese soll ein ungestörtes und konzentriertes Lernen fördern, ohne dabei die Beziehung zwischen Schüler:innen und Lehrkräften zu belasten.
Insbesondere im Klassenraum verspricht der Einsatz von Smartphonetaschen oder die Nutzung von Schließfächern einen deutlichen Mehrwert: Ablenkungen – etwa durch das Vibrieren eigener oder fremder Geräte – können so wirksam reduziert werden.
Als Smartwatches verstehen wir alle internetfähigen Uhren, die über eine eigene SIM-Karte verfügen oder unabhängig vom Smartphone kommunizieren können (z. B. durch mobile Datenverbindungen).
Da die bekannten negativen Effekte digitaler Mediennutzung (vgl. entsprechende Studien und Publikationen) auch auf Smartwatches zutreffen und teilweise sogar verstärkt auftreten können – etwa durch ihre permanente Verfügbarkeit und Unauffälligkeit – fallen sie ebenfalls unter die bestehende Regelung.
Die drei Ausgänge der Schule sind zugleich die Standorte für die Magnete, die zunächst offen zu-gänglich sind (s. Lageplan). In Abhängigkeit der Bestellzahlen wird bis zum Beginn des neuen Schuljahres auf Grundlage der Erfahrungswerte anderer Schulen eine ausreichende Anzahl auf-gestellt. Der Entsperrvorgang verläuft schnell und dauert weniger als eine Sekunde pro Tasche.

Im Rahmen des Konzepts „SmartPause“ wurde bewusst entschieden, dass die Schüler:innen ihre Smartphones und Smartwatches während des gesamten Schultages bei sich behalten. Die Geräte werden dafür in einer Smartphonetasche aufbewahrt, die sicher in der Schultasche verstaut oder mithilfe eines optionalen Karabinerclips am Körper getragen werden kann.
Für Verlust oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung. Es gilt hierbei dieselbe Regelung wie bereits zuvor beim Mitbringen von Smartphones ohne Smartphonetaschen: Das Mitbringen erfolgt auf eigene Verantwortung.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei medizinischer Notwendigkeit, etwa für Schüler:-innen mit Diabetes) kann eine individuelle Vereinbarung mit der erweiterten Schulleitung getroffen werden.
Sollte die Anschaffung der Smartphonetasche aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Klassenleitung, die Jahrgangsstufen-leitung oder die Schulsozialarbeiterin. Gemeinsam wird eine geeignete Lösung gefunden.
Die Schulleitung kann zu besonderen Anlässen Ausnahmen genehmigen, zum Beispiel für die Karnevalsfeier (für alle), Mottowoche (ausschließlich für Q2) und den Abi-Gag (für alle).
Um den Oberstufenschüler:innen eine höhere Eigenverantwortung geben zu können, hat die Schulkonferenz für die gesamte Oberstufe eine Ausnahmeregelung für die Frei- und Springstunden vereinbart. Nur in diesen Stunden dürfen Smartphones und Smartwatches im Gang des Erdgeschosses zwischen Hausmeisterloge, Y-Treppe und Musikräumen genutzt werden (s. grüner Bereich im Lageplan). In den „normalen“ Pausen (auch große Einstundenpause) und vor der ersten bzw. nach der letzten Stunde gilt diese Ausnahmeregelung jedoch nicht.
Auch hier übernehmen die Lehrkräfte eine Vorbildfunktion, indem die Nutzung der Smartphones auf ein Mindestmaß reduziert und die Geräte möglichst „unsichtbar“ mit sich geführt werden. Eine Nutzung ist möglich bzw. notwendig, da eine ständige Erreichbarkeit gewährleistet sein muss (etwa im Krisenfall), wenn beispielsweise das digitale Klassenbuch darüber geführt wird (dienstliche Nutzung) oder wenn etwaige Notfälle auftreten. Auf den Fluren sollte möglichst vollständig auf die Nutzung der Geräte verzichtet werden.
Bei Sichtbarkeit des Smartphones / der Smartwatch tritt eine gestufte Sanktionierung ein (Grundlage: §53 Absatz (2) des Schulgesetzes NRW). Die folgenden Stufen sollen pro Schuljahr gelten:
- Stufe 1 (beim ersten Verstoß): Abholen des Smartphones / der Smartwatch am Ende des Schultages mit pädagogischem Gespräch bei der Schulleitung und Information der Eltern;
- Stufe 2 (bei wiederholtem Verstoß): Abholen durch die Eltern am Folgetag mit Ge-spräch vor Ort inklusive pädagogischer Maßnahmen.
Wir möchten, dass unsere Schüler:innen sich auf das Lernen konzentrieren. Wenn Sie Ihr Kind während des Schultages kontaktieren müssen, wenden Sie sich bitte an das Sekre-tariat unter 02233 80550.
Im Falle eines Schulnotfalls gilt es zunächst einmal alle Schüler:innen in Sicherheit zu bringen – immer unter Berücksichtigung unserer Notfallprotokolle. Dabei ist es umso wichtiger, dass die Schüler:innen das eigene Smartphone nicht nutzen, sondern den
Anweisungen der Lehrpersonen Folge leisten. Die Lehrpersonen halten daher auch während der Testphase ihr eigenes Smartphone verfügbar und empfangsbereit.
Nach den Erfahrungen anderer Schulen kommt ein solcher Fall nur äußerst selten vor. In der Regel passieren alle Schüler:innen beim Verlassen des Schulgeländes die Entsperr-magnete an den Ausgängen, da sie ihre Smartphones wieder nutzen möchten und daher nicht vergessen, die Taschen zu entriegeln. Sollte dennoch einmal ein Smartphone in einer verschlossenen Tasche mit nach Hause genommen werden, besteht die Möglichkeit, zur Schule zurückzukehren und die Tasche dort zu entsperren. Alternativ bleibt das Gerät bis zum nächsten Tag verschlossen, sodass der Abend ohne Smartphone verbracht wird.
Verschiedene Studien zeigen auf, dass Schulkonzepte zur Reduzierung der Smartphone-nutzung besonders nachhaltig sind, wenn ein Verständnis für den Sinn dieser Maßnahme aufgebaut wird. Dies soll bei uns am ASG mit folgenden möglichen Maßnahmen umge-setzt werden:
- Schüler:innenarbeit
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- Überzeugungsarbeit & Verständnisaufbau:
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- Stufe 5 – 7/8: In ca. vier Klassenleitungsstunden werden die relevanten Aspekte thematisiert (Geschäftsmodell der Tech-Konzerne, Belohnungs-system des Gehirns, App-Mechanismen, Smartphone und mentale Gesundheit, Smartphone und Lernen, Konzept).
- Stufe 8/9 – Q2: Informationsveranstaltung in der Aula zu den o.g. Aspekten;
- Freizeitangebote/Schulhofaufwertung in Abstimmung mit der SV.
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- Elternarbeit: Erziehungspartnerschaft stärken (Informationsveranstaltung am 29.04.)
- Weitere Zusammenarbeit & Evaluation der Maßnahme
- Evaluation durch den AK SmartPause;
- Steter Dialog mit Schüler:innen.
Die „SmartPause“ soll keinesfalls die Smartphones aus dem Leben unserer Schüler:innen verbannen, sondern die Konzentration auf den Unterricht, die Kommunikation und das soziale Miteinander stärken. Während des Schultags gibt es keinerlei Notwendigkeit, das Smartphone zu nutzen. Erfahrungen von Klassenfahrten haben gezeigt, dass nach einer kurzen Akklimatisierung eine Zeit ohne Smartphone sehr positiv von den Schüler:innen wahrgenommen wurde.
Für das digital gestützte Lernen im Rahmen des Unterrichtes stehen für die Klassen der Jahrgangsstufen 5 – 10 mobile iPad-Koffer sowie drei Computerräume für zur Verfügung. Darüber ist bis zum Schuljahr 2027/28 für die Stufen 9 bis Q2 eine 1:1 Ausstattung vorgesehen.
Die aktualisierte Mediennutzungsordnung für digitale Kommunikationsgeräte (Handy, Smartphoe etc.) ist auf unserer Schulhomepage einsehbar: Downloadbereich – Albert-Schweitzer-Gymnasium Hürth.
Dem Arbeitskreis gehören an:
- Schülervertreter:innen: Jan Fischer (EF), Leonie Baier (EF), Nils Howold (10a), Philipp Schiffer (EF)
- Elternvertreter:innen: Herr Ersoy (5d), Herr Velten (8h), Frau Mehlhorn (8h), Frau Franke (5c), Herr Ullrich (8c), Frau Stapinski (6b), Herr Bartholomies (5h)
- Lehrer:innen: Frau Kalter, Frau Wasen, Herr Mugrauer, Frau Wenzel, Frau Sahre, Frau Billstein
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich an Frau Billstein (i.billstein@asg-huerth.de) oder Herrn Mugrauer (j.mugrauer@asg-huerth.de) wenden.
- Pisa-Studie 2022 [1]

- JIM-Studie (2025) [2] „Zwei Drittel der Befragten (68 %) fällt es schwer, die eigene Bildschirmzeit zu regulieren. Besonders vor dem Zubettgehen hat das spürbare Auswirkungen: Rund 30 Prozent berichten, morgens oft müde zu sein, weil sie ihr Handy nachts zu spät aus der Hand legen. Zwar genießen zwei Drittel der Jugendlichen Offline-Zeiten ohne Smartphone und Internet, doch nur etwas mehr als ein Drittel schaltet das Gerät tatsächlich regelmäßig aus, um Zeit für sich zu haben.“
- DAK-Studie (2024) [3]
- Mediennutzungszeiten auf allen Endgeräten in Minuten (10 bis 17 Jahre, n = 1008)

- Auswirkungen von Phubbing (Verhalten, andere Menschen in einer sozialen Situation zu ignorieren, indem man stattdessen auf sein Smartphone schaut.)

- Mediennutzungszeiten auf allen Endgeräten in Minuten (10 bis 17 Jahre, n = 1008)
- Haidt (2024) [5]
Gründe für negative Auswirkungen von Handykonsum auf psychische Gesundheit
- Fragmentierung der Aufmerksamkeit durch die bloße Anwesenheit eines Handys im Raum (Zersplitterung der Konzentration durch ständiges Wechseln zwischen Aufgaben, ohne eine davon vollständig abzuschlie-ßen. Dies führt zu einer verringerten Leistungsfähigkeit, da das Gehirn nicht in der Lage ist, sich voll auf eine Sache zu konzentrieren. Anstatt tiefer in ein Thema einzutauchen, springt der Geist ständig von einem Impuls zum nächsten.)
- Schlafmangel
- 2003: 29% der Jugendlichen
- 2017: 40% der Jugendlichen
- Soziale Deprivation (Mangel von realen sozialen Kontakten aufgrund von zu wenig Zeit durch die Handynutzung)
- 2003: 160 min/Tag gemeinsame Zeit (face to face) mit Freunden
- 2020: 40 min/Tag gemeinsame Zeit (face to face) mit Freunden
Referenzen:
- https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/handyverbot-an-schulen-ja-oder-nein-was-sagen-die-studien/ [21.11.2025].
- Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2025): JIM-Studie 2025 - Jugend, Information, Medien. Online abrufbar hier [21.11.2025]
- Wiedemann, H., Thomasius, R., Paschke, K. (2025): Problematische Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland: Ergebnisbericht 2024/2025. Ausgewählte Ergebnisse der siebten Erhebungswelle im September/Oktober 2024. DAK-Gesundheit. Online abrufbar hier [21.11.2025]
- Brailovskaia, J., Buchmann, J., Hertwig, R., Metzinger, T., Montag, C., Sadeghi, A.-R., Schneider, S., Spiecker gen. Döhmann, I. & Waldherr, A. (2025): Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Diskussion Nr. 40, Halle (Saale): Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Online abrufbar unter: https://levana.leopoldina.org/servlets/MCRFileNodeServlet/leopoldina_derivate_01077/2025_Leopoldina_Diskussion_40.pdf [21.11.2025].
- Haidt, J. (2024): Generation Angst. Rowohlt Buchverlag.
Albert-Schweitzer-Gymnasium, Sudetenstraße 37, 50354 Hürth, Telefonnummer: 02233-80550, E-Mail: sekretariat@asg-huerth.de
