FAQ-Liste zum Thema Endgeräte für Schüler:innen am ASG

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Anforderungen an das Endgerät

Die Begründung der einzelnen notwendigen Kriterien an die Endgeräte, welche in der Schulkonfernz 2020 beschlossen worden sind, werden hier Anforderungen an Schüler*innen-Endgeräte – Edu-sense aufgeführt.

 

Da das ASG eine Lernplattform nutzt, die auf Office365 fußt, wurde sich für die Nutzung des Windows Betriebssystems als einheitliche Vorgabe entschieden.

Die wichtigsten Informationen zu dieser Frage werden hier beantwortet:
Anforderungen an die Endgeräte für Schülerinnen und Schüler – Edu-sense

Anschaffung eines Endgerätes
Defekt und Reperatur
Nutzung und Einsatz von privaten Endgeräten am ASG

Aktuell gilt die Regel, dass ein privat erworbenes Endgerät am ASG nur eingestzt werden darf, wenn Ihr Kind eine digitale Klasse oder Stufe besucht.

In einer digitalen Klasse oder Stufe hat jede Schüler: in ein eigenes Endgerät zum Lernen in der Schule und zuhause zur Verfügung.

 

Wenn Ihr Kind in den Stufen 6 bis Q2 in einer digitalen Klasse oder Stufe ist, müssen die Endgeräte den notwendigen Geräteeigenschaften und Nutzungsvoraussetzungen des Schulkonferenzbeschlusses 2020 entsprechen, in das Lernmanagementsystem des ASG eingebunden sein und einem stetig- gültigen Fullservice-Vertrag unterliegen.

Private Endgeräte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen im Unterricht oder in der Schule nicht verwendet werden.

 

Den Schüler:innen ist es nicht erlaubt, ihr privates Endgerät, selbst wenn dieses über den Schulpartner erworben wurde, im Unterricht eigenmächtig und nach Belieben einzusetzen.

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