FAQ-Liste zum Thema Endgeräte für Schüler:innen am ASG
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Anforderungen an das Endgerät
Die Begründung der einzelnen notwendigen Kriterien an die Endgeräte, welche in der Schulkonfernz 2020 beschlossen worden sind, werden hier Anforderungen an Schüler*innen-Endgeräte – Edu-sense aufgeführt.
Da das ASG eine Lernplattform nutzt, die auf Office365 fußt, wurde sich für die Nutzung des Windows Betriebssystems als einheitliche Vorgabe entschieden.
Am ASG nutzen wir MNSpro Cloud MNSpro Cloud: Einfach. Digital. Lernen. | AixConcept als Lernplattform. Diese basiert auf dem Office 365 Packet. Da die Erfahrungen gezeigt haben, dass die Funktionen des im Packet beinhaltenden Programme störungsärmer mit windowsbasierten Endgeräten laufen, wurde sich für dieses Betriebssystem und gegen Apple oder Linux entschieden.
Die wichtigsten Informationen zu dieser Frage werden hier beantwortet:
Anforderungen an die Endgeräte für Schülerinnen und Schüler – Edu-sense
Die wichtigen Informationen zu dieser Entscheidung sind hier zusammengefasst: FAQ Convertibles – Edu-sense
Handys erfüllen nicht die notwendigen Eigenschaften an schulische einzusetzende Endgeräte am ASG. Außerdem sind Handys als Lernwerkzeug alleine aufgrund ihren sehr kleinen und nicht mit einer Tastatur bedienbaren Bildschirms ungeeignet.
Hohe und qualitative Lernzeit ist nur sicherzustellen, wenn die Technik einwandfrei funktioniert. Kinder und Lehrkräfte sollen sich dem Lernen widmen können und nicht der Lösung von technischen Problemen. Außerdem ist der Schadensfall durch Dritte und auch der Diebstahl ein Thema, das im Umfeld Schule nicht unangetastet bleibt. Daher ist ein Fullservice-Vertrag erforderlich, der den Anforderungen entspricht, wie er im Gerätekonzept ASG ausgewiesen ist.
Die Schulverwaltung ist aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit eine notwendige Maßnahme, wenn private oder schuleigene Endgeräte dauerhaft in der Schule oder für schulische Zwecke genutzt werden.
Anschaffung eines Endgerätes
Wird ein Endgerät von Ihnen privat gekauft oder existiert bereits, dann müssen Sie selber sicherstellen, dass dieses die vom ASG beschlossenen Anforderungen entspricht.
In den Geräteinformationen, im Internet, oder beim Hersteller können Sie entsprechende Informationen einholen. Die Schüler:innen-Taskforce kann bei der Identifikation der Geräteeigenschaften gerne behilflich sein.
Weist das von Ihnen gekaufte Endgeräte nicht die notwenigen Eigenschaften auf, kann es in der Schule leider nicht benutzt werden.
Leider können wir Ihnen bei dem individuell privaten Anschaffungsprozess nach den Kriterien und Nutzungsvoraussetzungen des ASG keine Hilfestellung anbieten.
Um Ihnen den Kauf unter Berücksichtigung der Endgeräteeigenschaften aber einfacher zu machen, arbeiten wir mit Schulpartner zusammen. Alle Geräte, die sie über diesen beziehen, erfüllen automatisch die Anforderungsliste. Die Geräte werden auch ins Gerätemanagementsystem eingebunden und unterliegen dem geforderten Fullservice.
Das ASG kann keine Empfehlung für ein bestimmtes Endgerät als Lernwerkzeug ausgeben. Wir haben als Schule bestimmte Kriterien an die Endgeräte als sinnstiftende Lernwerkzeuge definiert, welche durch die Schulkonfernz im Jahre 2020 beschlossen worden sind.
Alle Endgeräte, welche diese notwendigen Kriterien und Voraussetzungen zum Einsatz vollumfänglich erfüllen, dürfen, wenn der Lerner eine digitale Klasse oder Stufe besucht, eingestzt werden.
Hier gibt es zwei Hauptgründe zu nennen:
Zum einen müssen alle Lernwerkzeuge, die über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in der Schule oder für schulische Zwecke benutzt werden, schulverwaltet werden. Das bedeutet, dass die Endgeräte in das das Schulmanagementsystem aufgenommen werden müssen.
Damit dies gelingt, muss das Gerät TPM2.0 Die Schulverwaltung ist aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit eine notwendige Maßnahme, wenn private oder schuleigene Endgeräte dauerhaft in der Schule oder für schulische Zwecke genutzt werden.
Die Geräte müssen bestimmte Kriterien erfüllen (siehe Gerätekonzept am ASG), damit sie zielführend beim Lernen eingesetzt werden können. Damit das Lernen unter sozialer Gerechtigkeit stattfinden kann sollten die Lernwerkzeuge die definierten Mindeststandards erfüllen und in der Leistungsfähigkeit vergleichbar sein.
Damit die Lehrkräfte auf den Lernprozess und die die Individuen konzentrieren können, sind weiterhin die technischen Voraussetzungen und Funktionalitäten an die Endgeräte unabdingbar.
Jegliche Geräte, die am ASG eingesetzt werden, müssen verpflichtend im Lernmanagementsystem und Gerätverwaltungssystem aufgenommen und registriert werden, da nur auf diesem Weg sicherheitskonform gearbeitet werden kann. Die zum Lernen benötigten Programme werden über das Gerätemanagementsystem automatisch auf die Geräte aufgespielt. Updates werden regelmäßig überprüft und außerhalb der Schulzeiten, in der das Gerät störungsfrei eingestzt werden soll, aufgespielt. Die Lehrkäfte können die Bildschirme der Geräte jedes Lernenden mit Hilfe der Unterrichtszentrale sperren oder bestimmte Anwendungen schließen, sollte dies erforderlich sein. So kann unter hoher Handlungssicherheit und Zuverlässigkeit qualitativ hochwertige Lernzeit generiert werden, die nicht zulasten von technischen Problemen oder vergessenen Installationen schrumpft. Außerdem können Schullizenzen genutzt und verwaltet werden.
Defekt und Reperatur
Wenn Sie das Gerät beim Schulpartner gekauft haben, dann finden Sie hier die Informationen, wie Sie im Servicefall vorgehen sollten: Gerätedefekt.
Nutzung und Einsatz von privaten Endgeräten am ASG
Aktuell gilt die Regel, dass ein privat erworbenes Endgerät am ASG nur eingestzt werden darf, wenn Ihr Kind eine digitale Klasse oder Stufe besucht.
In einer digitalen Klasse oder Stufe hat jede Schüler: in ein eigenes Endgerät zum Lernen in der Schule und zuhause zur Verfügung.
Mit dieser Entscheidung wollen wir die soziale Ungerechtigkeit beim Lernen minimieren.
Da die Nutzung des digitalen Werkzeuges einen eindeutigen Lernvorteil mit sich bringt, möchten wir dafür Sorge tragen dass alle Lernenden die gleichen Voraussetzungen für das Lernen erhalten.
Für die Oberstufe (EF bis Q2) wird aktuell ein Konzept zum Einsatz von Endgeräten als Lernwerkzeuge erarbeitet.
Bis zur Fertigstellung und dem finalen Beschluss des Konzeptes gilt folgende Übergangsregelung für die Oberstufe:……
Aktuell gilt die Regel, dass ein privat erworbenes Endgerät am ASG nur eingestzt werden darf, wenn Ihr Kind eine digitale Klasse oder Stufe besucht.
In einer digitalen Klasse oder Stufe hat jede Schüler: in ein eigenes Endgerät zum Lernen in der Schule und zuhause zur Verfügung.
Wenn Ihr Kind in den Stufen 6 bis Q2 in einer digitalen Klasse oder Stufe ist, müssen die Endgeräte den notwendigen Geräteeigenschaften und Nutzungsvoraussetzungen des Schulkonferenzbeschlusses 2020 entsprechen, in das Lernmanagementsystem des ASG eingebunden sein und einem stetig- gültigen Fullservice-Vertrag unterliegen.
Private Endgeräte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen im Unterricht oder in der Schule nicht verwendet werden.
Den Schüler:innen ist es nicht erlaubt, ihr privates Endgerät, selbst wenn dieses über den Schulpartner erworben wurde, im Unterricht eigenmächtig und nach Belieben einzusetzen.
Grundsätzlich ja. Bedingung ist, dass Ihr Kind in einer digitaler Klasse oder Stufe ist, das Gerät in das Lernmangementsystem des ASG eigenbunden und einem Fullservicevertrag mit den Anforderungen aus dem Schulkonfernzbeschluss erfüllt (Gerätekonzept ASG).
Wenn ihr Kind in einer digitalen Klasse oder Stufe ist, werden wir mit den Informationen zur Geräteeinbindung in das LMS der Schule und den Nachweis über den Fullservice auf Sie zukommen.
Die Einbindung des Gerätes in das Lernmangementsystem der Schule muss in einem manuellen Prozess durch die Schuladministratoren durchgeführt werden. Dieser Prozess ruft zusätzliche Arbeit hervor, welche, wenn möglich, vermieden werden soll.
Erwerben Sie über einen Privatkauf beim Schulpartner ein digitales Lernwerkzeug, können wir Ihnen durch eine Kooperation der beiden Dienstleister anbieten, das Gerät direkt beim Kauf einbinden zu lassen. Hier passiert der Prozess über den Schulpartner und die Administrator:innen werden nicht belastet. Sollte Ihr Kind dann in einer digitalen Klasse oder Stufe unterrichtet werden, dann ist das Gerät schon fertig eingebunden, sodass keine weiteren Kosten für Sie entstehen.
Neben dem Schulaccount, bei dem sich das Kind mit der Schulmail und dem Passwort von Microsoft Office anmeldet, hat das Gerät auch eine private Benutzeranmeldung. Die initialen Anmeldedaten bekommen Sie als Eltern, wenn das Gerät bei Ihnen ankommt. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie das Konto einrichten und nutzen möchten und ob Sie die Zugangsdaten Ihrem Kind geben wollen. Dieses Konto hat mehr Rechte als das Schulaccount. Es können z.B. Drucker und Programme installiert werden. Auf dem Schulaccount sind dem Anwender keinerlei Installationen gestattet. In der Schule ist der Lernende dazu verpflichtet den Schulaccount zu nutzen.
Wenn Ihre Kinder beide in digitalen Klassen oder Stufen unterrichtet werden, dann können sich die Kinder leider das Gerät nicht teilen. Dies liegt darin begründet, dass davon ausgegangen wird, dass die Lerner ständigen Zugriff auf das Endgerät beim Lernen in der Schule und zuhause haben.
Hilfe und Support
Haben Sie nach dem Lesen der oben genannten Seiten noch offene Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Elterngruppe per Mail auf, die die private Geräteanschaffung unterstützen : ulrich@klugius.de, j.saeugling@gmx.de, j.persch@netcologne.de
Haben Sie Rückfragen zum Bestellverfahren , dann wenden Sie bitte an: Kristin Tschierschke kt@weisit.hamburg
Albert-Schweitzer-Gymnasium, Sudetenstraße 37, 50354 Hürth, Telefonnummer: 02233-80550, E-Mail: sekretariat@asg-huerth.de